| |
Diese erhält man über ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität mit bestandenem ersten juristischen Examen sowie eine sich daran anschließende Referendarzeit mit bestandenem zweiten juristischem Staatsexamen, und einer Zulassung zum Rechtsanwalt durch die Landesjustizverwaltung bei einem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
|
|