Fachanwalt |
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Definition von Wikipedia: Ein Rechtsanwalt, der in einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere theoretische und praktische Erfahrungen verfügt, kann von der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis zum Führen des Titels „Fachanwalt für ….“ erhalten. Die Einzelheiten der Zulassung als Fachanwalt regelt die Fachanwaltsordnung (FAO). Derzeit gibt es Fachanwaltschaften für: Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Urheber- und Medienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie Verwaltungsrecht. Jeder Fachanwalt hat jährlich gegenüber seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer den Nachweis zu führen, dass er sich in seinem Fachgebiet fortgebildet hat.
Die Zahl der Fachanwälte ist auf 32.747 gestiegen. Das sind etwa 22,3% der Anwaltschaft. Die Spezialisierung verzeichnet zunehmende Tendenz.
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